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Ich hab da mal eine Frage , am 10.3.16 verstarb mein Bruder er hatte eine Lebensversicherung wo ich und meine Mutter als Begünstigster eingetragen war. Die Änderung der Begünstigen wurde 2 Tage (Freitags )vorher bei der Allianzvertretung in den Briefkasten geworfen da diese aber erst am Montag im Büro war und dieses erst weitergeleitet hatte war aber der Todesfall bereits eingetreten . Meine Frage wäre nun ist die Änderung trotzdem wirksam oder nicht.
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Guten Tag,
meine Mutter erstellte vor einigen Tagen ein notarielles Testament, in dem ihr Nachlass und die Erbfolge festgehalten worden. So gibt es einen Alleinerben und 2 Pflichtteilberechtigte. Ihr Nachlass wurde mit 250.000€ festgelegt. Gehen wir davon aus, dass meine Mutter weitere 15 Jahre lebt und die 250.000€ zum leben nutzt. Nach ihrem Tode nach 15 Jahren verfügt sie jedoch nur noch über ein Vermögen von 5000€. Sollte es zu einem Nachlass-Streit kommen, geht es dann um die im Testament niedergerschriebenen 250.000€ oder um die tatsächliche Summe zum Zeitpunkt des Todes? Wie muss der Alleinerbe den Pflichtteilberechtigten beweisen, dass von der festgelegten Summe im Testament lediglich ein Bruchteil übrig geblieben ist? Sollte sich der Nachlass auf das tatsächliche Vermögen nach dem Tode beziehen, warum gibt man überhaupt eine Summe im Testament an?
Ferner hat mir meine Mutter innerhalb der letzten Jahre mehrere Immobilien auf meinen Namen als Alleineigentümer im Grundbruch eintragen und umschreiben lassen. Sie besitzt leidiglich ein Nießbrauchrecht. Spielen die Immobilien, bei denen ich im Grundbruch als Eigentümer eingetragen bin, eine Rolle bei der Erbfolge? Sind die Immobilien für die Pflichtteilberechtigten angreifbar?
Ich bedanke mich für die Beantwortung der Fragen und verbleibe mit besten Grüßen.
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Im Testament wurde das Wohnrecht für meine Lebenspartnerin eingeräumt . Das Testament ist beim Amtsgericht hinterlegt. In den Medien tauchte schon des öfteren die Aussage auf ; dies müßte im Grundbuch vermerkt sein; ansonsten haben die natürlichen Erben die Möglichkeit, dies zu ihren Gunsten zu verändern.
Danke im Voraus , der Partner
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Ich habe mit meiner verstorbenen Frau gemeinsam ihre Immobilie bewohnt. Nach gesetzlicher Erbfolge gehören nun 50 % mir und 50 % den Erben, es besteht also eine Erbengemeinschaft. Ich habe ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht Derzeit befindet sich dort noch mein 1. Wohnsitz. Ich möchte meinen 1. Wohnsitz in eine andere Stadt verlegen. Wie verhält es sich in diesem Falle mit meinem Wohnrecht? Das Haus wäre danach nicht mehr bewohnt - Wer muß für die laufenden Kosten und die Instandhaltung des Hauses aufkommen. Das Haus soll später verkauft werden.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Situation.
Dame ist 65 leidet unter Parkinson und Demenz. Ist jetzt im Pflegeheim. Die kosten können alleine nicht bewältigt werden. Antrag beim Amt läuft.
Nun die eigentliche Frage: Da mtl. Heimkosten vpn 1900 Euro anfallen, besteht ein ehrhöhter Pflegeaufwand. Diese Kosten kann die Familie nicht alleine tragen, beim Amt läuft ein Antrag.
Das Erbe kam jetzt vor kurzen und sollte natürlich für die Pflege rauf gehen. Doch sicher warten Gläubiger auch auf Geld.
Bei den Schulden handelt es sich um Altlasten aus den 90er Jahren.
Wie wäre jetzt der richtige Ablauf: Erst Gläubiger bedienen oder erst das vorhandende Geld in die dringend benötigte Pflege investieren und die Gläubiger informieren. Das vorhandene kleine Erbe würde aber nicht reichen um alle Gläubiger zu bedienen.
Der Wunsch wäre am liebsten, eine Privatinsolvenz für die pflegebedürftige Person zu fokussieren. Verträge oder andere geschäftliche Angelegenheiten werden nicht mehr von der pflegebedürftigen Person sondern vom bevollmächtigten Familienmitgleid erledigt.
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